Gut zu wissen – Verfügungen am Geldautomaten

Zur aktuellen Berichterstattung in den Medien zum Thema „Gebühren am Geldautomaten“ beantworten wir hier gern Kundenanfragen, die uns erreichten:

 

Müssen Kunden für die Nutzung der Sparkassen-Geldautomaten eine Gebühr bezahlen?

Nein, die Nutzung der Sparkassen-Geldautomaten ist entgeltfrei.

 

Gibt es andere Gebühren, die beim Geldabheben anfallen können?

In Abhängigkeit des gewählten Kontomodells, können Buchungsposten für die Bargeldverfügung anfallen. Jeder Kunde kann das für ihn passende Kontomodell wählen.

 

Bei unserem Individualkonto werden Leistungen je nach Nutzung separat bepreist. Unsere Kunden haben hier 5 Freiposten pro Monat für Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten und zusätzlich 5 Freiposten an der Kasse. Kunden müssten also mehr als 10 x pro Monat Geld abheben bzw. einzahlen, um mit einem Buchungsposten belastet zu werden. Dieser beträgt 0,40 Euro für die Buchung am Geldautomaten und 0,80 Euro an der Kasse.

 

Im Durchschnitt liegen die monatlichen Verfügungen unserer Kunden beim Individualkonto unter der Anzahl der Freiposten, so dass nur wenige Kunden den Preis überhaupt zahlen.

 

Bei unseren Kontomodellen Internetkonto und Inklusivkonto fallen keine Entgelte für Buchungsposten am Geldautomaten an. Bei unserem Internetkonto gibt es 5 Freiposten für Barein- und -auszahlungen an der Kasse. Ab der 6. Transaktion fällt hier ein Entgelt an.

 

Seit wann wird das Entgelt für Buchungsposten beim Geldabheben am Geldautomaten erhoben?

Die oben genannten Kontomodelle haben wir zum 01.04.2015 eingeführt. Seitdem gelten die genannten Preise. Die Preise für Buchungsposten nach einer bestimmten Anzahl Freiposten sind jedoch nicht neu. Es gibt sie schon seit vielen Jahren.

 

Weitere Details zu unseren Girokontomodellen finden Sie auch im Preis- und Leistungsverzeichnis.

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