Mehrweg statt mehr Müll – Regionalladen in Greifswald macht’s vor

Mehrweg statt mehr Müll – Regionalladen in Greifswald macht’s vor

Viele Gastronomen, Bäcker oder Imbisse, die bisher nur Kunststoffverpackungen verwendet haben, müssen seit Jahresanfang zusätzlich Mehrwegverpackungen anbieten. Das regelt das Verpackungsgesetz in Abschnitt 7, Paragraf 33.

Wer Brötchen, Kaffee oder Salat zum Mitnehmen verkauft, muss unter Umständen also umdenken. Gleiches gilt für Kundinnen und Kunden: Wollen sie ihre Getränke oder Speisen umweltschonender transportieren, sollten sie auf entsprechende Angebote achten. Teilweise gibt es die Mehrwegverpackungen nur auf Nachfrage.

Mehrwegangebotspflicht

Die Mehrwegangebotspflicht von Verpackungen ähnelt der Pfandpflicht auf Dosen und Flaschen: Will der Kunde keine Kunststoffverpackung, muss alternativ eine Mehrwegverpackung angeboten werden.

Für diese Schüssel, diesen Becher oder diese Schale zahlt der Kunde ein Pfand in Höhe von beispielsweise 5 Euro. Bringt er die Verpackung zurück, bekommt er das Pfand zurück. Die Schale, die Schüssel oder der Becher wird gereinigt und erneut benutzt. Die Händler müssen nur die Verpackungen zurücknehmen, die sie selbst ausgegeben haben.

Pfandsysteme für Verpackungen

Gastronomen, Bäcker oder Imbissbesitzer müssen jedoch nicht zwingend in eigenes Mehrweggeschirr investieren. Denn es gibt bereits Anbieter auf dem Markt, die ein Pfandsystem für Verpackungen aufgebaut haben.

Bei RECUP beispielsweise leihen sich Gastronomen die Gefäße aus, die man benötigt. Das Unternehmen arbeitet bundesweit mit 5.500 Restaurants, Mensen und anderen Gastronomiebetrieben zusammen. Andere Anbieter sind Vytal und Relevo, die ebenfalls bundesweit arbeiten und nach dem gleichen Prinzip funktionieren.

Ausnahmen von der Mehrwegangebotspflicht

Kleinere Unternehmen, die eine Ladenfläche von weniger als 80 Quadratmetern haben und in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten, sind von dieser Pflicht entbunden. Die Ausnahme von der Ausnahme: Kleine Betriebe, die zu einer Kette gehören, müssen Mehrweggefäße vorrätig haben.

Unternehmen, die die Lebensmittel in Aluminium oder Pappe verpacken, müssen ebenfalls keine Mehrwegverpackung anbieten.

Firmen, die keine Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen müssen, sind verpflichtet, Behältnisse zu akzeptieren, die die Käuferinnen und Käufer mitbringen. Ein kleiner Kiosk beispielsweise, der nicht der Mehrwegangebotspflicht unterliegt und Kaffee im Kunststoffbecher verkauft, muss das Getränk jetzt auch auf Wunsch in den Mehrwegbecher des Kunden abfüllen.

„Gutes aus Vorpommern“

Im Regionaladen mit Café im Koeppenhaus in Greifswald (Bahnhofstraße 4-6) werden ausschließlich Mehrwegverpackungen von Recup/Rebowl verwendet. Die 100%ige Tochtergesellschaft der Sparkasse Vorpommern macht dies aus Überzeugung bereits seit der Eröffnung im August vergangenen Jahres so – obwohl sie es aufgrund der Ladenfläche und Beschäftigtenzahl nicht müsste.

„Gutes aus Vorpommern“ ist eine digitale Plattform und ein Netzwerk für Vorpommern mit dem Herzensthema, die Region voran zu bringen. Was ist da naheliegender, als die regionalen Produkte auf möglichst nachhaltige Weise zu vertreiben und konsequent auf Mehrwegverpackungen zu setzen?

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