Mieter bekommen mehr Einblick in Heizkosten

Mieter bekommen mehr Einblick in Heizkosten

 

Seit diesem Jahr müssen Vermieter ihren Mietern jeden Monat Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen. Dies gilt aber nur, wenn fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Bis Ende 2026 müssen ältere analoge Geräte, die das noch nicht können, ausgetauscht werden.

Dadurch sollen Mieter eher angehalten werden, ihr Verhalten zu überprüfen und direkt anzupassen. Ziel ist es, mit einem geringerem Energieverbrauch den Ausstoß von CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn wenn man erst auf der jährlichen Abrechnung sieht, dass der Verbrauch in die Höhe geschossen ist, kann man nicht mehr viel machen.

Diese Informationen sind wichtig

Stattdessen sollen die Mieter nun monatlich per Brief, Mail oder App folgende Eckdaten erfahren:

  • Wie viel Kilowattstunden sie im vergangenen Monat verbraucht haben.
  • Vergleich mit dem Verbrauch des Vormonats sowie mit dem Monat des Vorjahres.
  • Der Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder der Nutzergruppe.
  • Außerdem müssen Informationen zum Brennstoffmix, den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen angegeben werden.

Die neue Informationspflicht gilt für alle Hauseigentümer, die laut der Heizkostenverordnung auch bisher schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren.

Mehr Transparenz kostet

Dieses Mehr an Transparenz hat aber seinen Preis, warnt aber zum Beispiel der Mieterverein zu Hamburg. Denn die Kosten für diesen zusätzlichen Service dürfen Vermieter auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Viele Mieter haben daher schon Post über diese neue Gebühr erhalten.

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Neu installierte Zähler müssen in der Lage sein, Daten auch an andere Hersteller zu senden. Dadurch soll der Wettbewerb zwischen Ablesedienstleistern gestärkt und Kunden vor überhöhten Gebühren geschützt werden.

Mehr Kosten für Mieter?

Ob mit der Änderung die gewünschten Ziele auch tatsächlich erreicht werden, halten Mieterbund und Verbraucherschützer für fraglich. Sie fürchten, dass die zusätzlichen Kosten für die Geräte sowie die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen für die Mieter höher ausfallen könnten, als die Einsparungen. Vermieter könnten den Aufwand für neu eingebaute Technik außerdem als Anlass für Mieterhöhungen wegen Modernisierung nehmen.

Der Bundesrat hat seine Zustimmung daher an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung in drei Jahren bewertet werden soll. Möglichst frühzeitig soll so geprüft werden, ob für Mieter zusätzliche Kosten entstanden sind.

Schon jetzt können Mieter den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen, wenn Vermieter ihren Informationspflichten nicht nachkommen. Das gilt auch, wenn Vermieter die Umrüstung auf fernablesbare Zähler nicht rechtzeitig vornehmen.

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