Unterwegs in der Stadt: Wer wo fahren muss

eingestellt von Jens Schultz am 30. Juli 2018

Unterwegs in der Stadt: Wer wo fahren muss

 

Skateboard, Pedelec oder Segway: Auf deutschen Straßen sind immer mehr neue Transportmittel unterwegs. Bleibt die Frage: Welche Verkehrsregeln gelten für Sie? Darfst du zum Beispiel mit dem Segway über den Gehweg fahren?

 

Bist du als Fußgänger in der Stadt unterwegs, ist es noch recht einfach: Du hast auf der Straße nichts verloren, für dich ist der Gehweg da. Fehlt er, kannst du rechts oder links am Straßenrand gehen, aber auf keinen Fall mitten auf der Straße. Schwieriger wird es, wenn man nicht zu Fuß unterwegs ist. Denn dann kommt es sehr auf das Transportmittel an, welche Regeln gelten.

Vom Roller bis zum Segway

  • Obwohl sie zumindest teilweise rollen, sind Tretrollerfahrer als Fußgänger definiert. Ihr Platz ist also auf dem Gehweg.
  • Nah dran am Fußgänger sind auch Inlineskater. Darum dürfen sie auch auf dem Bürgersteig fahren. Aber: Sie müssen dort das Tempo anpassen. Sind die Bürgersteige voll, kannst du also nicht Höchstgeschwindigkeit fahren.
  • Skate- oder Waveboards dürfen auf dem Gehweg fahren. Sie fallen als „Besondere Fortbewegungsmittel“ wie beispielsweise Rollstühle oder Tretroller unter Paragraf 24 der Straßenverkehrsordnung.
  • Wer mit dem Segway unterwegs ist, muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis für ein Mofa haben. Ein Segway benötigt Bremsen, Licht sowie ein Kennzeichen und darf maximal 20 Stundenkilometer fahren. Segwayfahrer müssen auf den Fahrradweg – oder, falls es keinen gibt, auf die Straße.
  • Auch Fahrräder dürfen unter Umständen auf dem Gehweg gefahren werden. Diese Regel gilt, wenn der Fahrer maximal zehn Jahre alt ist oder wenn der Bürgersteig mit einem entsprechenden blauen Schild für Fahrradfahrer frei ist. Außerdem gibt es Verkehrszonen, die sich Fußgänger und Fahrradfahrer teilen müssen – sie sind ebenfalls mit dem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet.

Was ist mit Pedelecs und E-Bikes?

Obwohl sie wie Fahrräder aussehen, dürfen Pedelecs, die also einen zusätzlichen Antrieb außer der Muskelkraft haben, und E-Bikes, bei denen man Gas gibt, ohne zu treten, nicht auf dem Bürgersteig fahren. Bei beiden wird unterschieden, wie schnell sie unterwegs sind. Bis 25 Stundenkilometer müssen Pedelecs auf den Fahrradweg. E-Bikes dagegen dürfen bis zu dieser Geschwindigkeit nur dann auf den Fahrradweg, wenn er für sie freigegeben ist – ansonsten gehören sie auf die Straße. Fahren beide Transportmittel sogar bis zu 45 Stundenkilometer, müssen sie immer auf die Straße.

 

Ganz schwierig sind übrigens Hoverboards. Das sind die Bretter, die rechts und links je ein Rad haben: Sie sind laut allgemeiner Rechtsauffassung derzeit überhaupt nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Der ADAC hat dazu nähere Informationen.

 

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