6 häufige Fragen zum Girokonto für Kinder und Jugendliche

6 häufige Fragen zum Girokonto für Kinder und Jugendliche

Mit einem eigenen Konto lernen Kinder und Jugendliche bereits früh den Umgang mit Geld. Ein Jugendgirokonto besitzt fast alle Eigenschaften eines normalen Girokontos und ist bei der Sparkasse Vorpommern kostenlos. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen:

 

1. Ab wann sollte mein Kind ein eigenes Konto haben?

Viele Eltern richten ihrem Kind bereits bei der Geburt ein Sparkonto ein, auf das sie oder auch andere Verwandte regelmäßig Geld einzahlen. So können Sie für Ihr Kind ein erstes finanzielles Polster anlegen und für die anstehenden finanziellen Herausforderungen wie Führerschein, Ausbildung oder Studium Geld zurücklegen.

2.Welche Funktionen bietet ein Jugendgirokonto?

Generell hängen die Funktionen sowohl vom Alter Ihres Kindes als auch Ihrer Zustimmung ab. Das Konto wächst mit Ihrem Kind. Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes bietet das Jugendgirokonto die meisten Funktionen eines Erwachsenenkontos an. Hier kann das Kind den Umgang mit Konto und Karte erlernen. Sie unterstützen Ihr Kind dabei, indem Sie das Taschengeld mit einem Dauerauftrag auf das Jugendgirokonto überweisen. Überziehungs- oder Dispokredite gibt es bei Konten für Kinder und Jugendliche nicht.

3.Was kostet ein Jugendgirokonto?

Bis zum 18. Lebensjahr ist das Jugendgirokonto gebührenfrei und hat einen Guthabenzins. Wichtig: Jugendliche und junge Erwachsene sollten ab dem 18. Lebensjahr regelmäßig Schul- oder Studienbescheinigungen bzw. Ausbildungsnachweise einreichen, um weiterhin alle Vorteile des Jugendgirokontos gebührenfrei in Anspruch nehmen zu können.

4. Sollte mein Kind Online- oder Mobile-Banking machen?

Kinder wachsen heutzutage mit einer großen Menge an digitalen Angeboten auf. Trotzdem ist es wichtig, beim Online- und Mobile-Banking den Funktionsumfang individuell abzustecken. Sie als Eltern entscheiden, wann Ihr Kind damit beginnt. Kinder und Jugendliche sehen dabei auch nur Ihr Jugendgirokonto. Als Eltern haben Sie die Möglichkeiten, die Kontobewegungen in Ihrem Online-Banking  zu beobachten.

5. Wer ist der Kontoinhaber?

 Ihr Kind ist der Kontoinhaber. Ihm gehört das Geld auf dem Konto. Als Eltern besitzen Sie eine Kontovollmacht. Diese ist aber kein Freibrief: Sie dürfen nur Geld vom Konto Ihres Kindes abheben, wenn die Ausgaben ihm zugutekommen.

6. Wie eröffne ich ein Konto für mein Kind?

 Am besten, Sie vereinbaren bei uns einen Termin zusammen mit Ihrem Kind. Dies geht auch online unter www.spk-vorpommern.de/termin. Auf dem Antrag zur Kontoeröffnung müssen Ihr Kind und beide Elternteile unterschreiben.

Bis zum 14.06.2019 schenken wir Ihrem Kind ein Startguthaben* in Höhe von 10,00 Euro.

Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gern!

 

* Der Startbonus wird von der Sparkasse Vorpommern vom 27.05. bis zum 14.06.2019 zur Gutschrift auf ein neu eingerichtetes Jugendgirokonto für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 17 Jahren einmalig eingelöst.

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