Bundesgerichtshof zu AGB-Änderungen: Das bedeutet das Urteil für unsere Kunden
Was hat der Bundesgerichtshof (BGH) genau entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 entschieden, dass die jahrelang gängige Rechtspraxis, Änderungen von Bedingungen und Preisen ohne aktive Kundenzustimmung vorzunehmen, nicht zulässig ist. Die BGH-Entscheidung richtet sich im konkreten Fall zwar gegen die Postbank, da jedoch alle Kreditinstitute dasselbe Verfahren nutzten, sind sie auch alle gleichermaßen betroffen.
Was ändert sich nun?
Bisher galt: Wir gingen davon aus, dass es reicht, Kunden über neue AGB oder Preise zu informieren. Wer nicht innerhalb von zwei Monaten widersprach, stimmte zu. Das war bequem für Kunden, die nicht zig Seiten AGB durchforsten wollten. Nach dem BGH-Urteil schreiben alle Banken und Sparkassen ihre Kunden an und, schicken die AGB mit.
Also schickt auch die Sparkasse Vorpommern Schreiben raus und bittet um Zustimmung zu den AGB?
Ja, genau. Wir bitten jeden einzelnen Kunden um Zustimmung zu unseren AGB. Das sind rund 200.000 Anschreiben inklusive AGB, die wir verschicken. Eine lange vertrauensvolle Beziehung zu unseren Kunden ist das Wichtigste für uns, und diese wollen wir natürlich fair für beide Seiten weiterführen. Dazu gehört auch, dass wir die gesamten AGB (das sind zig Seiten) mitschicken, denn wir können dem BGH-Urteil nur entsprechen, wenn wir sicherstellen, dass unsere Kunden die AGB nachweislich erhalten haben.
200.000 Anschreiben mit den gesamten, ellenlangen AGB? Was für eine Papierverschwendung …
Oh ja, das ist wirklich Papierverschwendung. Genau darum nutzen wir auch möglichst Wege, um Papier zu sparen und nicht alles per Post zu verschicken. Online-Banking-Kunden der Sparkasse Vorpommern erhalten alle Unterlagen digital in ihren Postfächern bei uns. Kunden, die kein Online-Banking bei uns nutzen, erhalten nur die Anschreiben, in denen wir um Zustimmung zu den AGB bitten, per Post. Darauf ist ein QR-Code, über den sie die AGB herunterladen und mit wenigen Klicks zustimmen können.
Was passiert, wenn ich den AGB nicht zustimme?
Ganz ehrlich: Dann bitten wir noch einmal um Zustimmung, da wir unsere Kunden schätzen und keinesfalls verärgern oder verlieren möchten. Ohne akzeptierte AGB und Preise dürfen wir allerdings auch keine Vertragsbeziehung zu Kunden weiterführen. Als wirklich letzte Konsequenz bliebe uns dann nur die Kündigung des Vertrages. Aber welche Bank oder Sparkasse möchte das denn schon? Wir ganz sicher nicht.
Ich will mich mit zig AGB-Seiten nicht befassen, aber sie auch nicht einfach ungelesen unterschreiben. Dann gehe ich halt zu einer anderen Bank.
Das würden wir ehrlich bedauern, aber so viel sei gesagt: Die AGB anderer Banken sind auch kein literarischer Genuss und auch andere Banken müssen sie allen Kunden, auch den neuen, vorlegen. Und auch dort gilt: Ohne Zustimmung gibt es keine Geschäftsbeziehung. Da sitzen wir alle im gleichen Boot.
Die BGH-Entscheidung wird öffentlich auch als „Gebührenurteil“ bezeichnet. Was hat es damit auf sich?
Zwar wurde eine Gebührenänderung der Postbank als Grundlage für das Urteil herangezogen. Allerdings hat der BGH ausdrücklich nur über den Weg der Zustimmung (bzw. das Fehlen dieser) geurteilt. Anders als vielfach öffentlich berichtet, hat der BGH kein Wort zur Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung verloren. Es ist also kein „Gebührenurteil“.
Andere Banken erhöhen aber nicht die Preise, die Sparkasse Vorpommern aber schon…
Um Gewinne zu maximieren tun wir das nicht. Das ist tatsächlich nicht unser Ziel. Zu unserem öffentlichen Auftrag gehört auch, die regionale Wirtschaft (vor allem den Mittelstand) zu fördern. Und wir wollen natürlich auch mit unseren Mitarbeitern für unsere Kunden vor Ort sein. Das ist der schönste Teil unseres Jobs, aber auch der muss finanziert sein.
Wer Wert darauf legt, dass seine Bank regional verankert ist, nur vor Ort Kredite und Aufträge finanziert statt weltweit mit Kundengeldern zu spekulieren, wer es unterstützen möchte, dass sein Kreditinstitut in seiner Region Ehrenamt, Vereine, Kunst, Kultur, Sport oder gemeinnützige Organisationen fördert, Spenden für soziale Projekte aufstockt, der landet unweigerlich bei der Sparkasse.
Und falls ihr mal in unserem dichten Filialnetz vorbeischauen möchtet, um Etwas zu besprechen oder um einfach Dampf abzulassen: Unsere Türen stehen euch offen!
Das konntet ihr früher auch finanzieren. Warum passt ihr jetzt die Preise an?
Die großen Themen der Finanzbranche gehen auch an uns nicht spurlos vorbei. Die sind zwar nicht alle neu, aber die Folgen, die sie für uns haben, können wir nicht unbegrenzt abfedern. Ein Punkt, der uns vor eine große Herausforderung stellt, ist das Zinstief. Durch die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB), kommen uns Einlagen dort teuer zu stehen. Der Einlagensatz liegt bei -0,5 Prozent.
Zudem müssen wir Negativzinsen bei anderen Kreditinstituten zahlen, wenn wir dort Geld anlegen, z.B. Termingeld. Da unsere Kundeneinlagen die möglichen Kreditvergaben übersteigen, die wir vergeben können, müssen wir aber auf solche Einlagen bei der EZB und anderen Kreditinstituten zurückgreifen.
Zentralbanken nutzen auch die Leitzinsen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu beeinflussen. Seit 2016 liegt er bei 0,0 Prozent, einem historischen Tief. So sollen Konjunktur und Inflation angekurbelt werden. Das ist beispielsweise gut für Staaten, die günstig Schulden aufnehmen wollen.
Wie lange geht die Null-Zins-Politik noch weiter?
Diese Null-Zins-Politik ist schlecht für alle, die relativ risikoarm Geld anlegen wollen, also für Zinssparer und Sparkassen gleichermaßen. Klassische Sparanlagen wie Tages-, Termin- oder Festgeld sowie Anleihen bleiben unattraktiv, solange die Null-Zins-Politik sich nicht ändert.
In dem Spannungsfeld zwischen Risiko, Ertrag, Kosten und Nachhaltigkeit wirtschaften wir. Ein anderer Kostenfaktor sind regulatorische Anforderungen. Diese sind mit der Zeit immer weiter gestiegen – und das ist auch gut so. Transparenz und Sicherheit am Finanzmarkt sind ungemein wichtig. Doch diese Anforderungen zu erfüllen, das ist anspruchsvoll und teuer. Die Komplexität und die schiere Menge bei den regulatorischen Anforderungen für Meldewesen, Offenlegung und sonstige Informationspflichten ist organisatorisch ist ein stark wachsender Kostenblock in jeder Sparkasse.
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