Die perfekte Grillsaison – aber bitte sicher!
Sobald im Frühjahr die ersten Sonnenstrahlen auf unsere Gesichter fallen, gibt es für die Meisten kein Halten mehr! ES IST GRILLSAISON!!
Wussten Sie, dass Sie Ihr Grillvergnügen versichern können? Nein, die Rede ist nicht von der einen Grill-Versicherung. Hierbei geht es viel mehr um die kleinen Pannen, die Sie ganz gezielt absichern können. Gerade Grill-Anfänger können den Abend an der Glutmaschine so ganz entspannt angehen. Erfahren Sie hier, was passieren könnte und wie Sie sich absichern können. So viel vorweg: Verbrannte Würstchen verhindert keine Versicherung!
Die Haftpflichtversicherung
Beim Grillen könnte eine solche Situation entstehen, wenn der Grillmeister ein großer Befürworter von Brennspiritus ist oder wenn der Schnäppchengrill vom Supermarkt nebenan nicht mit allen Vieren fest auf dem heimischen Rasen steht. Verletzt sich ein Gast durch solche Umstände, muss man für das Brandloch in der teuren Hose oder im schlimmsten Falle für eventuelle Behandlungs- und Folgekosten aufkommen.
Hier hilft die Haftpflichtversicherung! Sie haftet, wenn man für unbeabsichtigte Schäden an einem Dritten verantwortlich ist. Sie übernimmt diese Kosten und diese können schnell sehr hoch werden.
Tipp: Auch grobe Fahrlässigkeit sollte inbegriffen sein.
Unfallversicherung
Wurde man ohne Fremdverschulden selbst verletzt, weil der die Stichflamme durch zu viel Brennspiritus Sie als Grillmeister selbst trifft, sind Sie mit einer Unfallversicherung gut bedient. Im Ernstfall kann diese zum Beispiel für Rehabilitationsmaßnahmen aufkommen.
Abhängig von der jeweiligen Verletzung erhält der Versicherte einen bestimmten Anteil seiner vertraglich geregelten Versicherungssumme. Dieser Anteil wird durch die sogenannte „Gliedertaxe“ festgelegt. In ihr werden Körperteile mit bestimmten Prozentsätzen versehen. Beim Verletzten eines Körperteils zahlt die Unfallversicherung dann den zugeteilten Prozentsatz der Versicherungssumme aus. Es ist wichtig, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen. Dabei helfen Ihnen unsere Versicherungsspezialisten.
Hausratversicherung
Szenario: Der Schnäppchen-Grill kippt um und beschädigt die guten Gartenmöbel. Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Diese greift auch, wenn sich der Hausrat außerhalb der Wohnung befindet. Das heißt, auch die Picknickdecke oder das hübsche Geschirr sind versichert, wenn z. B. beim Grillen im Park ein Feuer entsteht.
Bei einer Hausratversicherung ist es wichtig, den Wert des Hausrats so genau wie möglich anzugeben. Die Versicherungssumme sollte passend zur Wohnfläche ermittelt werden, damit mögliche Schäden in voller Höhe bezahlt werden. Die Hausratversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Inventars. Das Schadensformular sollte man also so detailliert wie möglich ausfüllen. Kaufbelege, sofern vorhanden, legt man idealerweise dem Schadensformular bei.
Rechtsschutzversicherung
Wenn es wegen des Grillens Ärger mit dem Nachbarn gibt, der sich mal wieder von dem Geruch oder Qualm gestört fühlt, kann nicht nur die Stimmung darunter leiden, sondern auch der Geldbeutel! Eine Rechtsschutzversicherung greift, wenn diese Nachbarschaftsstreitigkeiten zu einem Gerichtsverfahren führen. Sie beinhaltet in der Regel vorherige Rechtsberatungen und übernimmt meist bei freier Wahl des Anwalts dessen Kosten, die Prozesskosten sowie die Erstellung von Gutachten durch Experten. Damit lässt sich ein möglicher Rechtsstreit zumindest finanziell stemmen.
Damit keine der oben genannten „Grill-Versicherungen“ zum Einsatz kommt, sind hier die sechs besten Tipps für eine sichere Grillparty:
- Keine flüssigen Brandbeschleuniger! Sie sind der wohl häufigste Grund für Grill-Unfälle.
- Sicherer Stand des Grills. Der Grill sollte unbedingt vorschriftsmäßig zusammengebaut und auf einem festen, geraden und nicht-brennbaren Untergrund platziert werden. Achten Sie also bei der Anschaffung darauf, dass das Gerät der gängigen DIN-Normen entspricht oder DS-geprüft ist.
- Ausschließlich im Freien grillen! Achten Sie darauf, dass kein Sonnenschirm über Ihrem Grill platziert wird. Trockener Rasen kann bei Funkenflug auch leicht entflammbar sein.
- Für Löschmaterial sorgen! Am besten hält man einen Eimer Sand oder bestenfalls einen Feuerlöscher zum Löschen griffbereit, falls es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommt. Wasser eignet sich nicht, da die Gefahr zu groß ist, sich zu verbrühen.
- Achten Sie auf die Kleinen! Kinder und auch Haustiere sollten sich niemals zu nahe am Grill aufhalten. Die Gefahr, dass der Grill umkippt oder dass sich jemand verbrennt ist einfach zu groß.
- Die Kohle vor dem Entsorgen richtig abkühlen lassen! Ein klassischer Fehler. Die noch heiße Kohle wird entsorgt und entzündet sich erneut. Für die Gas-Griller unter Ihnen: Prüfen Sie vor der Benutzung unbedingt, ob Gas austritt!
Einen allgemeinen Überblick zu Versicherungen finden Sie z. B. hier.
Haben Sie Fragen zu Versicherungsthemen? Dann helfen unsere Experten aus unseren Filialen www.spk-vorpommern.de/termin gerne weiter.
Wir wünschen Ihnen in jedem Fall eine wunderbare und vor allem unfallfreie Grillsaison 2018!
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