So sorgen Unternehmer für ihren Todesfall vor

So sorgen Unternehmer für ihren Todesfall vor

 

Bei einem Todesfall trauern Hinterbliebene und müssen sich auf völlig veränderte Gegebenheiten einstellen. Neben diesem Schmerz stehen sie aber vor weiteren großen Herausforderungen. Wir möchten ihnen mit diesem Überblick zur Seite stehen und darüber informieren, worauf vor allem Unternehmer rechtzeitig achten sollten.

Denn besonders groß sind die Herausforderungen, wenn die verstorbene Person unternehmerisch aktiv war. Zudem gehört zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge der digitale Nachlass, der im Sinne des Verstorbenen fortgeführt oder abgewickelt werden muss.

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Gerade hier sollten insbesondere Unternehmer schon zu Lebzeiten geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen. Ansonsten riskieren sie, dass ihre Erben eines Tages vor kaum überwindbaren Problemen stehen.

Aber man muss gar nicht an den schlimmsten Fall denken: Schon ein Unfall oder eine Erkrankung mit mehrwöchigem Klinikaufenthalt und vorübergehendem Verlust der Handlungsfähigkeit kann es erforderlich machen, dass andere Menschen für den Unternehmer handeln und entscheiden müssen. 

Digitales Erbe frühzeitig regeln

Vom E-Mail-Account über soziale Medien und Online-Portale bis hin zu Abonnements, Mitgliedschaften und Netzwerken – zum Nachlass der meisten Menschen gehört eine ganze Menge „Digitales“. Erbrechtlich gelten für diesen digitalen Nachlass grundsätzlich dieselben Regeln wie für die anderen Vermögensgegenstände. In dem Augenblick, in dem der Erblasser verstirbt, gehen alle seine Rechte und Pflichten auf seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben über.

Die Erben müssen dann entscheiden, wie damit umgegangen werden soll. Soll das Facebook-Profil als Erinnerung erhalten bleiben oder gelöscht werden? Was passiert mit den Daten von Dritten, die dort enthalten sind? Was ist für die Fortführung eines Unternehmens essenziell, was muss angepasst, was kann und soll gekündigt oder gelöscht werden?

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Damit die Erben darüber entscheiden und alles Notwendige veranlassen können, müssen sie zunächst einmal wissen, welche Accounts, Abonnements und Mitgliedschaften vorhanden sind. Dies ist in der Praxis meist das größte Problem.

Checkliste digitales Erbe

Hinweise auf laufende Verträge, Online-Mitgliedschaften und offene Rechnungen liefern oft die E-Mails des Verstorbenen. Doch auch dazu muss man erst einmal Zugang haben. Wer seinen Hinterbliebenen hier viel Aufwand und Mühen ersparen und die Fortführung des Unternehmens erleichtern möchte, sollte vorsorgen:

  • Vollmacht erteilen:
    Erteile einer Person deines Vertrauens eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht für deinen digitalen Nachlass. Im Fall der Fälle ist diese Person dann sofort handlungsfähig, auch wenn noch nicht festgestellt ist, wer deine Erben sind. Informiere deine Angehörigen darüber. Wichtig: Die Vollmacht musst du vollständig handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und mit deinem vollen Namen unterschreiben.
  • Dokumentation erstellen:
    Halte fest, welche Accounts du besitzt, wie die Zugangsdaten lauten und was mit den Accounts und ihren Inhalten geschehen soll. Halte dieses Dokument ständig aktuell.
  • Dokumentation sicher aufbewahren:
    Diese Übersicht solltest du sicher hinterlegen, etwa auf einem kennwortgeschützten USB-Stick im Safe oder in einem Schließfach. Dein Bevollmächtigter sollte über den Ort und das Passwort Bescheid wissen.
  • Direkt vorsorgen:
    Nutze Optionen wie den Kontoinaktivitäts-Manager von Google, um selbst deinen digitalen Nachlass zu regeln. Kontaktiere die Betreiber von Shopping- und anderen Internetportalen, bei denen du registriert bist, und hinterlege deine Wünsche, wie mit deinen Daten verfahren werden soll.
  • Verfügungen über Hardware treffen:
    Lege schriftlich fest, was mit Computern, Smartphones und Tablets sowie den dort gespeicherten Daten geschehen soll.

Notfallordner für den Betrieb

Die Vorsorge des Unternehmers muss aber weit über den speziellen Fall des digitalen Nachlasses hinausgehen. Die Existenz des Unternehmens kann schon bei einem zeitlich begrenzten Ausfall des Unternehmers auf dem Spiel stehen, wenn – wie in vielen kleinen und mittleren Unternehmen – „alles am Chef hängt“, niemand Zugriff auf die notwendigen Informationen hat und niemand den Unternehmer rechtlich wirksam vertreten kann.

Die Absicherung der Unternehmensexistenz beginnt deshalb bei ganz simplen Dingen wie zum Beispiel einem stets aktuell gehaltenen und problemlos auffindbaren Schlüsselverzeichnis und reicht bis zur Erteilung von umfassenden Handlungsanweisungen und Vollmachten für den Notfall.

Ein maßgeschneidertes Werkzeug für Ihre Vorsorge als Unternehmer ist der Notfallordner der S-Communication Services, den du hier bestellen kannst.

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