Elterngeld – Alles Wichtige kurz erklärt

Elterngeld – Alles Wichtige kurz erklärt

 

Das Elterngeld ersetzt in erster Linie berufstätigen Eltern ihr Einkommen, solange sie aufgrund der Geburt eines Kindes nicht arbeiten können und ihren Nachwuchs betreuen.

 Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, wurde 2007 das Elterngeld eingeführt. Es soll das wegfallende Einkommen von Eltern anteilig ersetzen und so die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern. Seit 2007 hat sich jedoch viel geändert – wir bringen dich auf den neuesten Stand.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat im Durchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen (30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner, Arbeitslose und alle anderen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, haben einen Anspruch. Gleiches gilt für Adoptiveltern, Stiefmütter und -väter und in Härtefällen Verwandte bis dritten Grades – beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Tod eines Elternteils.

Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Grundsätzlich erhalten es aber nur diejenigen, in deren Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern kann das deshalb zum Problem werden: Mindestens 30 Prozent seiner Zeit muss das Kind im Haushalt verbringen, um Ansprüche geltend machen zu können. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Spitzenverdiener ab 300.000 Euro Einkommen pro Jahr – sowie Alleinerziehende ab 250.000 Euro.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Beim Basiselterngeld stehen den frisch gebackenen Eltern gemeinsam insgesamt 14 Monate Elterngeld zu, wenn beide die Betreuung übernehmen und den Eltern demzufolge Lohn entgeht. Sie können die Monate untereinander frei bestimmen. Pro Elternteil gilt dabei: mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeldbezug.

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Die Höhe des Elterngelds beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes. Eltern mit einem Einkommen von weniger als 1000 Euro erhalten bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Beide Elternteile haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld von höchstens 1800 Euro.

Wer in den letzten 12 Monaten vor der Geburt gar kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus.

Eine Besonderheit gilt bei Alleinerziehenden: Wenn diese das Elterngeld zum Ausgleich des entfallenden Erwerbseinkommens in Anspruch nehmen, können sie die vollen 14 Monate Elterngeld beanspruchen.

Beim ElterngeldPlus wird der Zeitraum, in dem das Elterngeld ausgezahlt wird, auf das Doppelte gestreckt. Damit haben Mütter und Väter die Möglichkeit, länger Elterngeld in Anspruch zu nehmen und können in Teilzeit arbeiten. „Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit“, heißt es dazu vom Bundesfamilienministerium.

Basis- und ElterngeldPlus lassen sich darüber hinaus miteinander kombinieren – je nachdem, welche Variante steuerlich lukrativer ist.

Partnerschaftsbonus

Ein anderer interessanter Fall ist der Partnerschaftsbonus. Wer es beruflich einrichten kann, dass beide Elternteile kürzertreten und während des Bezugs von ElterngeldPlus Teilzeit arbeiten, kann zusätzlich zum regulären Elterngeld noch vier Monate Geldleistungen „on top“ erhalten. Für Teilzeit gilt in diesem Fall ein Minimum von 22 Stunden und ein Maximum von 32 Stunden pro Woche (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden).

Mütter und Väter können den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragen. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Elterngeld aufstocken

Ehepaare können ihr Elterngeld deutlich aufstocken, wenn der Elternteil, der später mehr Monate Elterngeld beantragen wird, rechtzeitig vor der Ankunft des neuen Familienmitglieds in die Steuerklasse 3 wechselt. Möchte dieser Elternteil ein höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3 erreichen, muss er spätestens sieben Monate vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz beginnt, den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt genehmigen lassen. Sobald die künftigen Eltern von der Schwangerschaft erfahren, sollten sie diesen Punkt also gleich als ersten von ihrer To-do-Liste streichen.

Weiterführende Informationen findest du beim Bundesfamilienministerium. Um die verschiedenen Möglichkeiten durchzuspielen, empfiehlt sich ein Elterngeld-Rechner. Hier sind verschiedene Elterngeld-Rechner zusammengestellt.

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