Ferienjob – Was erlaubt ist und was nicht
Die Sommerferien stehen vor der Tür! In Unternehmen gehen oft viele Beschäftigte gleichzeitig in den Urlaub. Dies ist die perfekte Gelegenheit für dich, mit einem Ferienjob zu starten.
Firmen beschäftigen in dieser Zeit gern kurzfristig Schülerinnen, Schüler und Studierende, um urlaubsbedingte Personalnot abzufedern. Du kannst ein bisschen Geld nebenbei verdienen und in die Arbeitswelt hineinschnuppern. Vielleicht bekommst du so erste Ideen, wie deine berufliche Perspektive aussehen soll. Beim Ferienjob müssen aber einige Regeln und Grenzen beachtet werden. Wir haben dir hier die Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zusammengestellt.
Mindestalter bei Ferienjobs?
- Kinder, die jünger als 13 Jahre alt sind, dürfen aus Jugendschutzgründen nicht arbeiten. So gibt es das deutsche Arbeitsrecht vor.
- Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 15 Jahren dürfen mit Erlaubnis der Eltern einer leichten Tätigkeit nachgehen, maximal zwei Stunden täglich.
- Wer über 15 Jahre alt ist, darf während der Ferien ganztags arbeiten; allerdings höchstens vier Wochen im Jahr.
- Volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen (außer in den Semesterferien) nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – in insgesamt 26 Wochen pro Jahr. Übersteigen sie diese Grenze, werden sie sozialversicherungspflichtig wie andere Arbeitnehmende auch.
Mindestlohn beim Ferienjob?
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Oktober 2022 brutto 12 Euro pro Stunde.
Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz nicht. Jugendliche unter 15 Jahren erhalten meist ohnehin nur eine Aufwandsentschädigung oder geringe Vergütung und in der Regel keinen direkten Stundenlohn.
Wie lange und um welche Uhrzeit darf ich arbeiten?
- 13- und 14-Jährige dürfen zwei Stunden am Tag arbeiten; zwischen 8 und 18 Uhr.
- Über 15-Jährige dürfen bis zu acht Stunden täglich arbeiten; zwischen 6 und 20 Uhr an insgesamt 20 Tagen im Jahr. Verboten sind in der Regel jedoch Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen, sowie Nachtarbeit und Überstunden.
- Schüler und Schülerinnen ab 18 Jahren dürfen in den Ferien 50 Tage im Jahr arbeiten.
- Volljährige Studierende dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten; in insgesamt 26 Wochen pro Jahr. Großzügigere Ausnahmen gibt es für die Semesterferien. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Studierende bis zu zwei Monate lang einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Welche Arbeiten darf ich in welchem Alter ausführen?
- Bei 13- und 14-Jährigen soll es sich um leichte Tätigkeiten handeln wie etwa Babysitten, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit.
- 15- bis 17-Jährige haben schon eine größere Auswahl: Sie dürfen beispielsweise als Aushilfen kellnern, verkaufen, Regale auffüllen oder beim Liefern helfen.
- Studierende können autark als Kurierfahrer, Nachhilfelehrer oder Sicherheitsmitarbeitende, im Einzelhandel, in Büros oder sogar im Ausland tätig sein.
Musst du Steuern zahlen?
Insgesamt liegt der Steuerfreibetrag bei 10.908 Euro (Stand: 2023). Bis zu diesem Betrag spielt die Höhe des Einkommens aus einem Ferienjob über das gesamte Jahr gesehen keine Rolle. Auch bei einem regelmäßigen Mini-Job auf 520-Euro-Basis fallen keine Steuern an.
Ist eine Versicherung notwendig?
Nein. Zwar unterliegt erst einmal jeder bei einer Arbeitsaufnahme grundsätzlich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht – aber beim Ferienjob handelt es sich um eine kurzfristige und somit versicherungsfreie Beschäftigung.
Diese Versicherungsfreiheit gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Über die Firma sind Ferienjobber darüber hinaus gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Arbeitsweg (Hin- und Rückweg).
Brauchst du einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Grundsätzlich sollte jeder Ferienjobber – auch wenn er oder sie nur kurzfristig beschäftigt ist – einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen und diesen dann prüfen.
Im Vertrag sollten mindestens diese Dinge geregelt sein:
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Art der Tätigkeit
- Höhe der Vergütung
Wenn es hakt, geben beispielsweise Gewerkschaften oder (wenn vorhanden) die Betriebsräte der Firmen kostenlose Tipps.
Hast du Anspruch auf Urlaub?
Theoretisch haben alle Ferienjobberinnen und Ferienjobber, die mindestens einen vollen Monat arbeiten, einen Anspruch auf Urlaub. Wer weniger als einen vollen Monat beschäftigt ist, hat null Tage Urlaubsanspruch. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Ausgehend davon, wieviel Urlaub einem Arbeitnehmenden bei gleicher Beschäftigung über ein Jahr zustehen würde, ergibt sich beispielsweise nach einem Monat ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs. In der Praxis allerdings müssen Arbeitgeber den Ferienbeschäftigten einen Urlaub erst gewähren, nachdem das Arbeitsverhältnis 6 Monaten besteht.
Gibt es eine Probezeit bei Ferienjobs?
In der Regel werden bei Ferienjobs keine Probezeiten vereinbart.
Krankheit und Kündigungswunsch?
Wer während seines Ferienjobs krank wird und mindestens vier Wochen gejobbt hat, bekommt weiter seinen Lohn.
Ein Ferienjob ist ohnehin befristet. Wer früher als vereinbart kündigen will, könnte einen Aufhebungsvertrag machen – der Chef oder die Chefin muss allerdings einverstanden sein. Bei einer Kündigung gelten die normalen gesetzlichen Regelungen.
Stand: 04.07.2023
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