Förderung für Klimaschutzprojekte in MV jetzt beantragen

Ziel der Förderung sei es, Investitionen in den technischen Klimaschutz zu unterstützen, die eine dauerhafte Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Stand vor der umgesetzten Maßnahme erreichen.
Dazu stehen Fördermittel für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen zur Verfügung bereit und können beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beantragt werden, so das Klimaschutzministerium weiter.
Diese Maßnahmen sind förderfähig
Gefördert werden unter anderem diese Klimaschutzprojekte:
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme
- Investitionen in Energiespeicher zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien
- Machbarkeitsstudien und Vorplanungen
Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze bei der energetischen Nutzung von Biomasse und anderer erneuerbarer Ansätze zur regionalen Wärmeerzeugung und -verteilung. Besonderes Augenmerk wird auf den Einsatz von Speichersystemen im Wärme- und im Strombereich gelegt. Außerdem ist eine Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Mini-Solaranlagen) möglich.
Weitere Schwerpunkte der Landesförderung sind die Unterstützung energetischer Sanierungen von Gebäuden, die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen in Kommunen und Gemeinden sowie die Begleitung von Machbarkeitsstudien und regionalen Energiekonzepten.
Neues Online-Tool für Klimaverträglichkeitsprüfung
Infrastrukturprojekte mit europäischen Fördermitteln (EFRE) müssen ihre Klimaverträglichkeit nachweisen. Dafür hat MVeffizient ein Online-Tool entwickelt, das unter www.tools.mv-effizient.de zugänglich ist. Antragsteller können damit die Einhaltung der Klimaverträglichkeit des Projektes nachweisen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (inklusive „Contractor“)
- Kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, soweit die Förderung deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft
- Vereine, Verbände und Stiftungen sowie gemeinnützige Gesellschaften, soweit die Förderung deren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft
Antragsberechtigt im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen sind:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in MV
- Kirchen/Religionsgemeinschaften
- Vereine, Verbände und Stiftungen
Alle Informationen sowie die nötigen Antragsformulare sind auf der Webseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern verfügbar: www.lfi-mv.de
Beratung von der Sparkasse Vorpommern
Die Vorteile in effiziente, energiesparende Technologie zu investieren, liegen auf der Hand. Es wird ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet und das Unternehmen/der Verein wird zukunftsfähig aufgestellt. Durch den Einsatz von Photovoltaik, Wärmepumpen oder einer verbesserten Dämmung lassen sich zudem Kosten sparen.
Aber ab wann ist das rentabel? Der Energiecheck der Sparkasse Vorpommern gibt Unternehmerinnen und Unternehmern eine Orientierung, um eine externe Energieberatung zu beauftragen. Außerdem zeigen wir Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf (z.B. KfW oder BAFA).
(¹Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern 01/25)
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