Mehr Bafög für Studierende, Auszubildende und Schüler
Die Änderung des Bundesausbildungförderungsgesetzes (Bafög) ist beschlossen. Ab dem kommenden Wintersemester (2022/23) erhalten Bafög-Empfänger demnach mehr Geld. Der Förderungshöchstsatz wird von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Das sind 8 Prozent.
Außerdem sollen mehr Menschen berechtigt sein, Bafög zu beziehen. Daher wird die Einkommensfreigrenze der Eltern um 20,75 Prozent von 2000 Euro auf 2415 Euro angehoben. Deine Eltern können monatlich also mehr Geld (netto) verdienen, bevor es angerechnet wird.
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Der Vermögensfreibetrag lag bisher bei 8200 Euro und wird ebenfalls erhöht: auf 15.000 Euro (bis 29 Jahre) bzw. 45.000 Euro (ab 30 Jahre). Zudem wird die Altersgrenze bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts von 30 auf 45 Jahre angehoben.
Wohngeldzuschlag und Heizkostenzuschuss
Bislang war ein Nebenverdienst von 290 Euro monatlich anrechnungsfrei, jetzt werden es 330 Euro sein. Der Wohngeldzuschlag liegt ab dem Wintersemester bei 360 Euro, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro erhältst du ebenfalls, wenn du auswärts wohnst. Dieser ist Bestandteil des Entlastungspaketes der Bundesregierung.
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MV-Bildungsministerin Bettina Martin zeigte sich vor allem darüber erfreut, dass der Kreis der Studierenden, die BAföG-berechtigt sind, durch die Änderungen wächst. „In den vergangenen Jahren haben immer weniger Studierende BAföG erhalten. Das BAföG hatte an Schlagkraft verloren“, sagte Martin. „Durch die dringend notwendigen Änderungen haben nun mehr junge Menschen Anspruch auf die Unterstützung durch das BAföG. Das bringt mehr Chancengleichheit in der Bildung.“
Erster Schritt einer umfassenderen BAföG-Reform
Martin begrüßte die jetzigen Änderungen als den ersten Schritt einer umfassenderen BAföG-Reform und forderte weitere Veränderungen. „So muss z.B. der Kreditanteil deutlich gesenkt werden. Es kann nicht sein, dass Studierende nach Abschluss ihrer akademischen Ausbildung die Hochschule mit einem Berg Schulden verlassen, den sie oftmals über viele Jahre abbezahlen müssen“, sagte Martin.
Bislang erhalten Studierende die Hälfte des BAföG als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Die Bundesregierung will noch in dieser Wahlperiode auch den Fachrichtungswechsel ohne Auswirkungen auf das BAföG ermöglichen und die Höchstförderungsdauer anpassen, heißt es in einer Pressemitteilung des MV-Bildungsministeriums.
Wer bekommt eigentlich Bafög?
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien. Auszubildende an Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachschulen und Berufskollegs. Schülerinnen und Schüler an allen anerkannten Schulen sowie im zweiten Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
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