Sparkasse Vorpommern informiert zum Thema Verwahrentgelt

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) stellt alle Kreditinstitute vor neue Herausforderungen. Im Juni 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Eurozone erstmals einen negativen Zinssatz für Zentralbankguthaben europäischer Banken festgelegt. Bisher haben wir diesen Aufwand nicht an unsere Kunden weitergegeben. Eine Änderung der EZB-Politik ist jedoch nicht absehbar.

 

Aus diesem Grund wird die Sparkasse Vorpommern ein Verwahrentgelt auf überdurchschnittlich hohe Guthabenbestände bei ausgewählten Firmenkunden und Kommunen von derzeit 0,40% p. a. erheben. Es ist nur ein kleiner Kreis unserer Kunden von dieser Maßnahme betroffen (aktuell weniger als 100 Kunden). Wir haben alle betroffenen Kunden informiert und führen mit jedem individuelle Gespräche.

 

Nach den jüngsten Veröffentlichungen in den Medien zum Thema Verwahrentgelt haben Sie selbstverständlich viele Fragen. Im folgenden versuchen wir, Ihre möglichen Fragen zu beantworten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihren Kundenberater vor Ort in der Filiale.

 

Sind auch Privatkunden vom Verwahrentgelt betroffen?

Wir führen im Laufe des Jahres ein Verwahrentgelt auf überdurchschnittlich
hohe Guthabenbestände bei Firmenkunden und Kommunen ein. Von diesem Verwahrentgelt sind nur wenige unserer Kunden überhaupt betroffen, darunter in wenigen Einzelfällen Kommunen. Diese Regelung betrifft keine Privatkunden.

 

Gibt es Anlage-Alternativen?

Wir sind mit unseren betroffenen Kunden in intensivem Kontakt und führen individuelle Gespräche, bei denen die gesamte Kundenverbindung betrachtet wird. Wir finden gemeinsam mit unseren Kunden differenzierte Lösungen, so dass wir nicht von einem
generellen Verwahrentgelt sprechen können. In diesen Gesprächen zeigen wir unseren Kunden auch bedarfsgerechte Alternativlösungen auf und treffen eine individuelle Vereinbarung. Dabei werden Chancen und Risiken detailiert aufgezeigt und besprochen.

 

Gibt es einen Freibetrag?

Die Liquiditätsfreigrenze auf einem Girokonto, von ausgewählten Firmenkunden und Kommunen mit überdurchschnittlich hohen Guthabenbeständen, beträgt 100.000,00 Euro. Auf Einlagen darüber hinaus und auf Einlagen weiterer Girokonten und Zins & Cash-Konten erheben wir dann das Verwahrentgelt auf den gesamte Betrag von derzeit 0,40 % p. a..

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