Steuererleichterungen für Betroffene der Corona-Krise

Steuererleichterungen für Betroffene der Corona-Krise

 

Um wegen der Corona-Maßnahmen in Not geratene Betroffene weiter zu unterstützen, werden die steuerlichen Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern verlängert. Wie das Finanzministerium mitteilte, gehören dazu

  • Verfahrensvereinfachungen für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
  • die zinsfreie Stundung sowie
  • die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Dadurch sollen besonders betroffene Bürger sowie Unternehmen in dieser schwierigen Situation entlastet werden.

Unterstützung fürs Ehrenamt

Auch für das ehrenamtliche Engagement und die gegenseitige Unterstützung bleibt es bei den besonderen steuerlichen Erleichterungen. Überdies haben sich die Länder darauf geeignet, die Billigkeitsregelung im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerrechtlichen Lohnsummenregelung zu verlängern.

„Wir werden weiterhin schnell und unkompliziert Unterstützung leisten. Nach wie vor sind sehr viele Unternehmerinnen und Unternehmer unverschuldet durch die wegen der Corona-Pandemie notwendigen einschränkenden Maßnahmen in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Ich bin erleichtert, dass wir uns jetzt gemeinsam mit dem Bund auf eine Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen geeinigt haben“, sagte MV-Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die bundeseinheitlichen Regeln und viele weitere Informationen findest du im Steuerportal MV.

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