Vermögenswirksame Leistungen richtig nutzen
Stell dir vor, jemand will dir Geld schenken – und du bekommst es nicht mit. Wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erwähnt, solltest Du hellhörig werden. Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag: Vielleicht gibt es dazu einen Passus, den du bisher überlesen hast. Oder frag in der Personalabteilung nach.
Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, viele tun es aber. Konkret geht es dabei um bis zu 40 Euro im Monat, also bis zu 480 Euro im Jahr, die du zusätzlich zu deinem Gehalt erhältst.
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Wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) anbietet, musst du einen VL-fähigen Vertrag abschließen und deinem Arbeitgeber eine Bestätigung darüber vorlegen. Üblicherweise informieren Anbieter, ob ein Produkt zum VL-Sparen genutzt werden kann. Natürlich hilft dir dein Sparkassenberater bei Fragen gern weiter. Du kannst dich hier über die Optionen informieren und einen Termin vereinbaren.
Grundsätzlich stehen dir zum Beispiel folgende Möglichkeiten offen:
- Bank- und Fondssparplan
- Bausparvertrag
- Lebens- und Rentenversicherung
Der Betrieb überweist das Geld direkt auf den Sparvertrag. VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre – sechs Jahre wird eingezahlt, das siebte ist ein Ruhejahr. Bei Bausparverträgen gibt es keine Ruhezeit. In dieser Pause kann der Arbeitnehmer bereits einen neuen Vertrag besparen.
Das passende Anlageprodukt finden
Ob du dich eher für einen Banksparplan oder einen Aktienfonds entscheidest, hängt von deiner persönlichen Risikobereitschaft ab: Ein Banksparplan, ein Bausparvertrag oder beispielsweise eine Kapitallebensversicherung sind zwar sicher – bringen aber kaum Rendite. Zusätzlich drückt die derzeit hohe Inflation auf den Wert deines Geldes.
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Aktiv gemanagte Aktienfonds oder ETFs, die den Kurs eines bestimmten Aktienindexes nachzeichnen, versprechen deutlich mehr Renditen, die auch die Inflation abfedern können.
Allerdings unterliegen Aktienfonds Kursschwankungen, sodass du auch eingezahltes Kapital verlieren kannst. Gerade in schwächeren Kursphasen bekommst du jedoch mehr Anteile fürs Geld – und minderst so das Risiko in der Gesamtbilanz. Wichtig ist, dass du das Geld über einen langen Zeitraum anlegst, damit du die Kursschwankungen aussitzen kannst. Welches Anlageprodukt deinen persönlichen Vorlieben am besten entspricht, findet dein Sparkassenberater zusammen mit dir heraus.
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Es gibt Arbeitgeber, die weniger als 40 Euro im Monat als vermögenswirksame Leistungen zahlen. Das macht nichts. Du kannst auch weniger sparen. Oder du stockst den Betrag mit eigenen Mitteln auf maximal 40 Euro auf.
Solltest du den Arbeitgeber vor Ablauf der sieben Jahre wechseln, behältst du natürlich dein Geld. Entweder führt der neue Arbeitgeber deinen Sparvertrag weiter, oder du übernimmst die monatlichen Einzahlungen.
Die Arbeitnehmersparzulage nutzen
Es gibt VL-Verträge, für die man zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen kann. Ob du sie bekommst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und dem gewählten Anlageprodukt ab. Auch hierzu erfährst du in deiner Sparkasse mehr.
Das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ sieht übrigens vor, dass der Arbeitgeber für dich Geld anlegen muss, wenn du das forderst. Dein Chef ist aber nicht verpflichtet, sich finanziell daran zu beteiligen – außer, das steht so im Arbeits- oder Tarifvertrag. Mehr dazu liest du im Gesetz.
Falls dein Arbeitgeber sich nicht am VL-Sparen beteiligt, solltest du prüfen, ob du dein Geld nicht besser allein und anderweitig anlegen kannst. Denn VL-Sparen wird gerade durch die Zuwendungen des Arbeitgebers lukrativ.
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