Wohngeld, Kindergeld, Freibeträge und Co. – Was sich 2025 ändert

Wohngeld, Kindergeld, Freibeträge und Co. – Was sich 2025 ändert
Auf Bundesebene und in Mecklenburg-Vorpommern sind mit dem Jahreswechsel mehrere neue Regelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft getreten, bei denen es zumeist auch ums Geld geht. Darunter gibt es viele Entlastungen, aber nicht nur.
 
Wer es kurz und knapp mag, Statista bringt es hier auf den Punkt:

Die Änderungen zum Jahreswechsel 2025 (Quelle: Statista)

Die Änderungen zum Jahreswechsel 2025 (Quelle: Statista)

 
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport von Mecklenburg-Vorpommern hat eine ausführliche Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2025 gelten:
 

Änderungen im Bereich Soziales

Erhöhung des Mindestlohnes und angepasste Verdienstgrenze für Minijobs

  • Der gesetzliche Mindestlohn ist 2025 auf 12,82 Euro gestiegen.
  • Die Minijob-Verdienstgrenze ist zum Jahreswechsel auf 556 Euro (bisher 538 Euro) gestiegen.

Steigerungen beim Wohngeld

  • Das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte ist um durchschnittlich 15 Prozent und damit um rund 30 Euro pro Monat gestiegen.

Erhöhung des Kindergeldes

  • Das Kindergeld ist um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro gestiegen.

Erhöhung des Kindersofortzuschlages

  • Der Kindersofortzuschlag ist auf 25 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, profitieren von dieser Erhöhung.

Höherer Kinderfreibetrag

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600 Euro pro Kind und Jahr.

Längerfristige Unterstützung nach der Geburt in MV

  • Die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger können Kinder nun bereits ab der Geburt und auch über das erste Jahr hinaus bis zum 18. Lebensmonat begleiten.

Neue Form der Unterstützung für Familien in MV

  • Nicht zum 01.01.25 aber noch im kommenden Jahr sollen zudem die ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) für Familien in belastenden Lebenslagen ihre Arbeit aufnehmen.

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Änderungen im Bereich Gesundheit

Krankenhausreform

  • Mit Jahresbeginn tritt das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz in Kraft, somit beginnt die zweijährige Übergangsphase bis zur tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2027.
  • Landesseitig wird im Laufe des Jahres 2025 das vorbereitende Landeskrankenhausgesetz rechtsverbindlich werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

  • Mit dem neuen Jahr wird bundesweit die ePA für gesetzlich Versicherte eingeführt. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Neue Vergütungsrichtlinie hilft Long-Covid Betroffenen

  • Zum 01.01.25 werden Leistungen, die direkt für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS notwendig sind, als neuer Abschnitt in den ärztlichen Abrechnungs-Katalog aufgenommen.

Anhaltende Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil weiterhin 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage.

Neue Hotline für Zahnärztlichen Notdienst in MV

  • Die Zahnärztekammer MV hat eine neue Notdienst-Hotline geschaltet, die Patientinnen und Patienten Wochentags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an Notfallpraxen vermittelt. Sie ist unter der 01806/123450 erreichbar.

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Änderungen im Bereich Pflege

Steigende Leistungsbeträge

  • Zum Jahresbeginn steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies betrifft u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Auch der Entlastungsbeitrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
  • Eine ausführliche Übersicht ist zu finden auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Kompetenzen für Studierende

  • Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab Jahresbeginn zusätzliche heilkundliche Kompetenzen, um auch ärztliche Aufgaben wie die Behandlung von Menschen mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen übernehmen zu können.

Steigende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.

„Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, sagte MV-Sozialministerin Stefanie Drese zu den Änderungen.

Steigende Beiträge unter anderem zur Pflegeversicherung betrachtet sie dennoch mit Sorge: „Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, warum eine Pflegereform auf Bundesebene unumgänglich ist. Die Frage der Finanzierung muss deshalb mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundes prioritär angegangenen werden. Denn eine Reform lässt sich schlicht nicht länger hinauszögern, wenn wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen wollen.“.

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