2024: Diese Steuererleichterungen sind in Kraft

2024: Diese Steuererleichterungen sind in Kraft

Seit dem 1. Januar 2024 sind mehrere gesetzliche Maßnahmen in Kraft*, die laut des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommerns die Steuerlast für Bürgerinnen und Bürger in MV um etwa 120 Millionen Euro senken sollen.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.

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Beispielhaft wird dadurch ein alleinstehender Werftarbeiter (Schiffbauer: 32.659 Euro) um etwa 270 Euro entlastet und ein Lehrerehepaar mit zwei Kindern (Einstieg A13 mit Familienzuschlag) spart jährlich etwa 1.000 Euro an Steuern, rechnet das MV-Finanzministerium vor.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage erhöhen sich von 20.000 Euro auf 40.000 Euro bei einer Einzelveranlagung und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung, teilt das Ministerium in einer Pressemitteilung weiter mit.

Zudem sind künftig Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen gewährt werden, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei.

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Beispielhaft wirken sich die Neueregelungen bei einem Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt 70.000 Euro und einem von ihrem Arbeitgeber gewährten Vorteil von 5 Euro pro Monat folgendermaßen aus, wenn beide die Investition um jeweils 35 Euro aufstocken: Bisher bestand kein Anspruch auf eine staatliche Förderung. Künftig können die Ehegatten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von insgesamt 160 Euro beantragen, schreibt das Finanzministerium.

Dezemberhilfe einkommenssteuerfrei

Darüber hinaus sind alle Leistungen, die Privatpersonen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 (sog. „Dezemberhilfe“) erhalten haben, einkommenssteuerfrei.

Insgesamt sorgen die aufgeführten Maßnahmen zu einer Minderung der Einkommensteuerlast von bundesweit 15 Mrd. Euro. Hiervon entfallen laut Ministerium etwa 120 Mio. Euro auf die Bürgerinnen und Bürger in MV.

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*Inflationsausgleichsgesetz, Zukunftsfinanzierungsgesetz, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern

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