Arbeitnehmersparzulage: Bonus für mehr Fonds- und Bausparer

Arbeitnehmersparzulage: Bonus für mehr Fonds- und Bausparer

 

Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen beim Vermögensaufbau für die Altersvorsorge.

Eine der Voraussetzungen ist, dass du Geld von deinem Arbeitgeber oder von deinem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegst. Die Arbeitnehmersparzulage kann je nach Anlageform und Sparsumme bis zu 123 Euro pro Jahr betragen.

Eine zweite Voraussetzung hängt mit deinem Einkommen zusammen. Hier gibt es gute Nachrichten: Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage haben sich mit dem Jahreswechsel 2023/2024 für Einzelpersonen von 20.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht und für Paare von 40.000 Euro auf 80.000 Euro. Es können also deutlich mehr Menschen von dieser staatlichen Förderung profitieren.

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Ob dein Einkommen den Kriterien entspricht, hängt dabei nicht von deinem Bruttoeinkommen ab, sondern von deinem zu versteuernden Einkommen. Du musst vom Bruttoeinkommen also noch Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abziehen. Gerade für Familien mit Kindern ist das relevant. Denn durch die Freibeträge für die Kinder kann das Bruttoeinkommen deutlich über der Höchstgrenze von 80.000 Euro liegen. 

In deinem Steuerbescheid ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens angegeben. Schätzen kannst du es mit dem Online-Rechner des Bundesfinanzministerium. Erfüllst du alle Voraussetzungen, kannst du die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung beantragen.

Du nutzt noch keine vermögenswirksamen Leistungen? Dann frage deine Arbeitgeber, ob er diese Leistung anbietet. Unabhängig davon kannst du auch selbst von deinem Gehalt VL einzahlen. Die Sparkasse Vorpommern bietet folgende Optionen an:

VL-Sparen mit Deka Investmentfonds:

deka invetmentfonds Sparkasse Vorpommern vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmersparzulage

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LBS-Bausparen mit VL:

LBS Bausparen Sparkasse Vorpommern vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmersparzulage

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?

Du hast einen Bausparvertrag oder nutzt andere vermögenswirksame Leistungen? Dann kannst du das Geld, welches du ansparst, vom Staat aufstocken lassen. Konkret gilt das für:

  • Aktien- und Fondssparpläne
  • Bausparverträge
  • die Tilgung eines Immobilienkredits
  • Banksparpläne

Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell beim Bausparen 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen sind es seit dem 1. Januar 2024 ebenfalls 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro.

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Gut zu wissen: Wie bereits oben erläutert, ist das zu versteuernde Einkommen niedriger als das Bruttoeinkommen. Liegt dein Bruttogehalt über der Grenze, ist es sinnvoll zu prüfen, ob du die Arbeitnehmersparzulage bekommen kannst – auch wenn das Haushaltsbruttoeinkommen deutlich über der Höchstgrenze liegt.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Zahlst du deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag – beispielsweise der LBS – ein, so kannst du eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr erhalten. Die maximale staatliche Förderung liegt bei 43 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 86 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

Vermögenswirksame Leistungen, die in Aktien-, Fonds- und ähnliche Sparverträge investieren, fördert der Staat mit 20 Prozent. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 400 Euro im Kalenderjahr betragen. Somit beträgt die Förderung bis zu 80 Euro pro Jahr für Alleinverdienende und 160 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

Das klingt erstmal nach nicht so viel übers Jahr gerechnet, kann aber zusammen mit der VL ein Baustein sein, um die Rentenlücke zu schließen. Zumal weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Vermögenswirksame Leistungen

Ein Viertel der Menschen in Deutschland kann mit vermögenswirksamen Leistungen seinen Verdienst aufstocken oder leichter einen Immobilienkredit abzahlen. Bis zu 20 Prozent mehr Geld kommt so für deine Altersvorsorge zusammen. Die VL sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Viele nutzen die VL aber nicht, obwohl sie es eigentlich könnten. Dabei gibt es sogar staatliche Zuschüsse. Die Erhöhung der Einkommenshöchstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ist ein weiterer Grund, warum du versuchen solltest, vermögenswirksame Leistungen zu bekommen. Hier erklären wir dir ausführlich, wie du vermögenswirksame Leistungen von deinem Arbeitgeber erhalten kannst und wofür sie verwendet werden können.

Extratipp: Wenn dir deine Firma keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kannst du die VL auch für dich selbst anlegen. Auf diese Weise hast du auch Anspruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage.

40 Euro sind nicht – wie viele denken – die monatliche Höchstgrenze für vermögenswirksame Leistungen. Zum einen kann dir dein Arbeitgeber mehr VL zahlen. Zum anderen kannst du von deinem Gehalt so viel vermögenswirksame Leistungen anlegen, wie du möchtest. Da die Arbeitnehmersparzulage gedeckelt ist, machen mehr als 72,50 Euro pro Monat jedoch nicht viel Sinn.

Nutze alle Fördermöglichkeiten

Du darfst die Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und für das Bausparen einsetzen. Dadurch addiert sich der Zuschuss. Nutze daher beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Stimmen die Voraussetzungen, bekommst du so die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage fürs Aktienfonds-Sparen (80 Euro pro Jahr) und die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage fürs Bausparen (43 Euro pro Jahr). Zu beachten ist, dass du dafür zwei verschiedene Verträge brauchst. Dein Arbeitgeber muss die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen daher aufteilen, damit es klappt.

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Vier Verträge sind notwendig, um die doppelte Arbeit­nehmer­spar­zu­lage als Partner zu bekommen. Jeder der Partner hat dann zwei eigene Verträge.

Eine Besonderheit gilt für Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, wie zum Beispiel Aktienfonds. Wenn ihr verheiratet seid oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, könnt ihr gemeinsam ansparen. Hier reicht ein Vertrag aus, damit ihr beide die Arbeitnehmersparzulage bekommt.

Arbeitnehmersparzulage: Antrag und Auszahlung

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei deinem Finanzamt. Du kannst die Zulage noch nachträglich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres beantragen, in dem du die vermögenswirksamen Leistungen angelegt hast.

Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen musst du dem Finanzamt durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachweisen. In der Regel sendet das Institut dir diese Bescheinigung nach Ablauf eines Jahres automatisch zu.

Die staatliche Förderung beim Bausparen wird noch durch die Wohnungsbauprämie ergänzt. Das ist unabhängig davon, ob du berufstätig bist oder nicht. Auch hier sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten.

Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage wird vom Finanzamt am Ende der Vertragslaufzeit direkt in deinen VL-Vertrag überwiesen.

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