Grundsteuererklärung: MV-Finanzämter versenden weitere Briefe

Grundsteuererklärung: MV-Finanzämter versenden weitere Briefe

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ist seit mehreren Monaten abgelaufen. Dennoch fehlen in Mecklenburg-Vorpommern etwa 15 Prozent der einzureichenden Erklärungen.

Wie das MV-Finanzministerium Anfang April in einer Pressemitteilung weiter mitteilte, seien bisher mehr als 600.000 Erklärungen abgegeben worden – davon etwa 15 Prozent in Papierform.

Eins ist klar: Um die Abgabe der Grundsteuererklärung werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien nicht herumrumkommen. Wer die Aufforderungen einfach ignoriert oder denkt, sie aussitzen zu können, riskiert Strafen vom Finanzamt.

Die Finanzämter von Mecklenburg-Vorpommern werden im Mai damit beginnen, Briefe an alle Steuerpflichtige zu versenden, die trotz Fristablauf noch keine Erklärung eingereicht haben.

Appell von Finanzminister Geue

„Ich fordere alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dazu auf, nicht erst auf die Erinnerungsschreiben zu warten, sondern die Erklärungen umgehend beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Mit den Erinnerungsschreiben wird die bereits abgelaufene Frist nicht verlängert“, sagte Finanzminister Heiko Geue.

Die Briefe werden neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung enthalten. Dazu gehören zum Beispiel die Festsetzung eines Verspätungszuschlages oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Mehr Informationen: Grundsteuererklärung – wie geht’s weiter und wird es teurer?

„Sollten Sie Fragen bei der Bearbeitung der Grundsteuererklärung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicestellen stehen sowohl telefonisch als auch vor Ort zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, individuelle Termine zu vereinbaren“, so Geue weiter.

Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen zur Grundsteuer sind im Steuerportal MV unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Hier sind auch Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid einsehbar.

Mehr lesen: Was die Grundsteuerreform für Immobilienbesitzer in MV bedeutet

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