Grundsteuerreform 2022: Was Eigentümer wissen müssen
Die Grundsteuerreform 2022 ist für alle Grundstückseigentümer relevant. Wer sie einfach ignoriert oder denkt, sie aussitzen zu können, riskiert Strafen vom Finanzamt. In diesem Artikel findest du alles wichtige kurz zusammengefasst sowie Links zum Steuerportal und weiteren Informationen.
Warum das Ganze?
Notwendig wurde die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht schon 2018 festgestellt hatte, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form wegen der völlig veralteten Grundstückswerte, nach denen sie erhoben wird, gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt.
Mehr lesen: Zwei Briefe vom Land MV für Grundeigentümer unterwegs
Der Bundesgesetzgeber hat das Grundsteuergesetz und die einschlägigen bewertungsrechtlichen Vorschriften daraufhin reformiert und den Ländern dabei das Recht eingeräumt, eigene, vom Bundesmodell abweichende Grundsteuergesetze zu erlassen. Von dieser Option haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht und sich ihrerseits für teilweise wieder ganz unterschiedliche Modelle entschieden. Das Saarland und Sachsen nutzen das Bundesmodell, haben aber abweichende Steuermesszahlen festgelegt.
Was hat es mit der Steuererklärung auf sich?
Die unterschiedlichen Grundsteuermodelle sehen auch ganz unterschiedliche Methoden zur Bestimmung der Grundbesitzwerte vor. Allen gemeinsam ist aber, dass diese Werte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt werden müssen. Weil den Finanzämtern die dazu erforderlichen aktuellen Daten nicht vorliegen, müssen alle Grundstückseigentümer eine Steuererklärung abgeben. Diese Erklärung muss bis 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zuständig ist das sogenannte Lagefinanzamt, also dasjenige Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das jeweilige Grundstück bzw. der jeweilige land- und forstwirtschaftliche Betrieb liegt.
Mehr lesen: Grundsteuerreform 2022: Was Eigentümer wissen müssen
Die Steuererklärung muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz digital abgegeben werden. Die entsprechenden elektronischen Formulare werden voraussichtlich ab 01.07.2022 im ELSTER-Onlineportal der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen. „Ab dem 1. Juli geht es los. Dann kann und muss jede Grundstückseigentümerin und jeder -eigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt elektronisch einreichen“, sagte kürzlich MV-Finanzminister, Dr. Heiko Geue.
Falls die Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellen würde – zum Beispiel, weil er weder über die dazu notwendigen Geräte verfügt noch einen Steuerberater hat –, kann das Finanzamt ihn auf Antrag davon befreien und stattdessen die Erklärung auf einem amtlichen Papiervordruck akzeptieren. Die Hürden hierfür liegen allerdings ziemlich hoch, weil der enorme Verwaltungsaufwand für die Grundstücksneubewertung überhaupt nur bei einem konsequent durchdigitalisierten Verfahren zu stemmen sein wird. Unternehmer werden das Vorliegen einer unbilligen Härte ohnehin nur in den seltensten Fällen geltend machen können.
Wer muss welche Angaben machen?
Verpflichtet zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ist, wer am 01.01.2022 Eigentümer des jeweiligen Grundstücks bzw. Eigentümer des jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist bzw. war. Auch bei verpachteten Grundstücken ist der Eigentümer in der Pflicht, nicht etwa der Pächter. Ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, spielt dabei keine Rolle.
Mehr lesen: Preise für Wohn-Immobilien deutlich gestiegen
Unabhängig vom jeweils geltenden Grundsteuerrecht werden für die Erklärung folgende Daten benötigt:
- amtliche Grundstücksbezeichnung (Grundbuch-Nummer, Kataster-Nummer)
- Eigentümer (natürliche oder juristische Person)
- Grundstücksfläche in Quadratmeter
- Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter
- Art der Grundstücksnutzung
- Baujahr des Gebäudes
Ob und welche weiteren Daten darüber hinaus abgefragt werden, hängt von dem im jeweiligen Bundesland geltenden Grundsteuermodell ab. Vor allem in denjenigen Ländern, in denen das Bundesmodell gilt (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), ist eine Vielzahl von Angaben zur Bebauung des Grundstücks erforderlich.
Bist du Grundstücksbesitzer in Vorpommern? Wir haben alle wichtigen Infos in dem Artikel „Was die Grundsteuerreform für Immobilienbesitzer in MV bedeutet„ zusammengetragen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf der Internetseite der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unter www.steuerportal-mv.de
Strafe vom Finanzamt droht
Wer die Grundsteuererklärung verspätet – also nach dem 31.10.2022 – abgibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzt. Gibt ein Grundstückseigentümer gar keine Erklärung ab, kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was sich in aller Regel nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirkt.
Betroffene Unternehmer sowie Land- und Forstwirte sollten sich – wie auch alle privaten Eigentümer von Grund und Boden – schnellstmöglich informieren, welche Erklärungspflichten in ihrem Bundesland gelten und sogleich damit beginnen, die notwendigen Daten zu ermitteln und zusammenzutragen. Hierbei hilft der Steuerberater. Ausführliche Informationen finden sich auch auf den Homepages der jeweiligen Landesfinanzministerien.
Mehr lesen: Mit Erbbaurecht ohne Grundstück zum Eigenheim
Schreibe einen Kommentar