Längere Frist: Steuererklärung bis 1. November einreichen
Du hast bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, um deine Steuererklärung für das Jahr 2021 beim Finanzamt einzureichen. Diese Verlängerung der sonst üblichen Frist (Ende Juli) sieht das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vor. Wohnst du in einem Bundesland, in dem der 31. Oktober (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist, musst du die Steuererklärung erst am 1. November abgeben. Dies ist zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern der Fall.
Lässt du deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen, verlängert sich die Frist auf den 31. August 2023.
Strafe vom Finanzamt droht
Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie fristgerecht einreichen. Das Finanzamt kann ansonsten Sanktionen (Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzungen, Zinsen) verhängen. Wenn du deine Steuererklärung freiwillig abgibst, hast du dafür vier Jahre Zeit.
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Du kannst das Finanzamt auch um eine Fristverlängerung bitten. Dies ist telefonisch, schriftlich oder direkt über das Steuerportal Elster möglich. Du solltest dabei ein realistisches neues Datum sowie mindestens einen triftigen Grund für die Verspätung angeben. Laut Stiftung Warentest zählen dazu zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, Umzüge oder Todesfälle in der Familie. Reagiert das Finanzamt nicht auf deinen Wunsch um Aufschub, hat es den Antrag stillschweigend akzeptiert.
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