Grundsteuerreform: Frist zur Abgabe der Erklärung läuft

Grundsteuerreform: Frist zur Abgabe der Erklärung läuft
 
Am 1. Juli 2022 ist bundesweit die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung gestartet. Darauf weißt das Finanzministerium von MV in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Somit sind nun alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken aufgerufen, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie haben dafür bis zum 31. Oktober 2022 Zeit.
 
„Die aktuelle Grundsteuerreform stellt eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. So sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,2 Millionen Einheiten des Grundbesitzes durch die Finanzämter neu zu bewerten. Doch auch auf die Steuerpflichtigen kommt jetzt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung einiges an Arbeit zu. Dafür bitte ich um Verständnis“, sagt MV-Finanzminister Heiko Geue.
 

Kritik von Eigentümerverband

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert indes die seiner Meinung nach zu kurze Frist: „Der Staat gibt sich selbst sehr viel Zeit – in der Vorbereitung der Reform und nun auch während der Umsetzung. Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke und fordert, dass Eigentümer dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen sollten.

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Gleichzeitig erinnert der Verband an die Zusage, dass es im Zuge der Reform nicht zu Mehreinnahmen des Staates kommen solle. Bereits jetzt stelle der Verband jedoch fest, dass Kommunen vor der Neuberechnung der Grundsteuer rasch noch ihre Hebesätze erhöhen würden, um ihre Einnahmen zu steigern. „Das darf keine Schule machen und muss unterbunden werden“, forderte Warnecke.

So gibst du die Grundsteuererklärung ab 

Die Erklärungen zur Grundsteuer sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In Einzelfällen, beispielsweise wenn kein Computer oder Internetzugang vorhanden ist, ist die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss jedoch beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

Ein Vorteil des elektronischen Weges ist, dass bereits während der Erstellung Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. Auf diese Weise können notwendige Eintragungen nicht vergessen werden. Für die elektronische Übermittlung steht „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.

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In Mecklenburg-Vorpommern kann in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ erfolgen. Sie ist unter folgendem Link möglich: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ Zu den einfachen Fällen gehören Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke.

Was muss in die Erklärung?

Neben dem Aktenzeichen (zu finden im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform) wird nach grundstücksbezogene Daten gefragt. Dazu gehören unter anderem das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

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