MV unterstützt mehr Azubis mit Miet- und Fahrtkosten-Zuschüssen

MV unterstützt mehr Azubis mit Miet- und Fahrtkosten-Zuschüssen

In diesem Monat hat das neue Ausbildungsjahr in Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Wie das Bildungsministerium mitteilte, greift das Land nun mehr Azubis finanziell unter die Arme.

Dazu wurde die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten neu geregelt: „Die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde auf 750 Euro angehoben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Laut der Ministerin können davon fast 40 Prozent der Auszubildenden profitieren. Pro Jahr erhalten Azubis, die maximal 300 Kilometer von ihrem Wohnort zum Berufsschulort zurücklegen, 280 Euro Fahrtkostenzuschuss vom Land. Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten.

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Zuschuss für Internat

Außerdem erhalten die Jugendlichen, wenn sie während ihrer Ausbildung zeitweise in einem Internat wohnen, pauschal einen Zuschuss von 350 Euro. „So entlasten wir, gerade auch in dieser für viele finanziell schwierigen Zeit, die Jugendlichen und vermeiden so hoffentlich auch Ausbildungsabbrüche“, sagte Oldenburg.

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Von den Fahrtkostenzuschüssen ausgenommen sind Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.  

Das Land hat für den Zuschuss in diesem und im vergangenen Jahr jeweils rund 339.000 Euro bereitgestellt. Im Schuljahr 2021/2022 hat das Land nach Angaben des Ministeriums insgesamt 81.000 Euro an Zuschüssen für Fahrt- und Unterbringungskosten von Auszubildenden ausgezahlt. „Wir erhoffen uns von der neuen Regelung, dass wir mehr Auszubildende unterstützen können“, so die Ministerin.

Anträge und Formulare für die Zuschüsse

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten können beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Antrag auf einen Zuschuss für ein Schuljahr stellen. Im darauffolgenden Schuljahr muss ein neuer Antrag eingereicht werden.

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Der finanzielle Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss nicht zurückgezahlt werden. Wer einen Antrag stellen möchte, muss die Formulare, die auf dieser Seite aufgeführt sind, ausfüllen und einreichen. Die First für den Antrag ist der 30. November des jeweiligen Schuljahres.

Neben dem eigentlichen Antrag sind die folgenden Formulare notwendig:

  • Bestätigung der beruflichen Schule über die Unterrichtszeiten
  • Nachweis der Fahrtzeiten und der kürzesten Kilometerentfernung vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes beziehungsweise des Trägers der Ausbildung über die Höhe der Ausbildungsvergütung (sofern eine Ausbildungsvergütung gewährt wird)

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