Rundfunkbeitrag: Beitragsservice spart Zahlungserinnerungen ein

eingestellt von Matthias Stiel am 11. Februar 2022

Rundfunkbeitrag: Beitragsservice spart Zahlungserinnerungen ein

 

Wenn du zu den Menschen gehörst, die dem Beitragsservice (ehemals GEZ) keine SEPA-Lastschrift erteilt haben, hast du dich in den vergangenen Jahren vermutlich daran gewöhnt: Alle drei Monate flattert ein Brief ins Haus und erinnert dich an die bald fällige Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Den aktuellen Brief solltest du dir aber ganz genau ansehen. Der Beitragsservice teilt darin nämlich mit, dass du künftig zu den Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten wirst. „Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwal­tungs­auf­wand redu­zieren“, heißt es in dem Schreiben.

Ist dieses Vorgehen rechtlich erlaubt? „Der Rundfunkbeitrag ist qua Gesetz geschuldet, einer Zahlungsaufforderung bedarf es daher grundsätzlich nicht“, sagte der Beitragsservice der Hamburger Morgenpost dazu. Man schließe sich einer gängigen Praxis in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung an.

Dauerauftrag einrichten

Wenn du die nächste vierteljährliche Zahlung nicht verpassen möchtest, hast du mehrere Möglichkeiten. Am besten ist es, wenn du einen Dauerauftrag bei deiner Sparkasse oder Bank einrichtest. So wird das Geld automatisch alle drei Monate zum fälligen Termin von deinem Konto abgebucht. Damit vermeidest du künftige Mahnungen wegen vergessener Zahlungen und hast trotzdem weiterhin die Kontrolle über die Überweisungen.

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Du kannst dem Beitragsservice auch eine SEPA-Lastschrift erteilen. Kritiker wie teltarif.de  werfen dem Beitragsservice jedoch vor, die Umstellung offenbar zu nutzen, um mehr Haushalte zu einer Lastschrift zu drängen. Diese wird in dem Brief explizit hervorgehoben. Zudem liegt ein entsprechendes Formular bei und es gibt einen QR-Code, mit dem man die Last­schrift mit dem Smart­phone erlauben kann.

Brief nur noch jährlich

Der Beitragsservice hat auf den Artikel von teltarif.de mit einer längeren Stellungnahme reagiert. Darin heißt es, dass die Änderungen die Beitrags­zah­lende betreffen, die den Rund­funk­bei­trag quar­tals­weise per Einzel­über­wei­sung bezahlen. Diese würden künftig statt vier Zahlungs­auf­for­derungen pro Jahr nur noch eine erhalten. Insgesamt 5,5 Prozent der rund 46 Millionen Beitrags­zahler seien demnach von der Ände­rung betroffen.

Wer seinen Rund­funk­bei­trag nicht frist­gerecht überweist, werde auch weiterhin schrift­lich daran erin­nert. Wenn auch nach der Erinnerung beim Beitragsservice kein Geld eingehe, folge ein Beitragsbescheid. Den Vorwurf, man wolle die Kunden zum SEPA-Mandat drängen, wies der Beitragsservice zurück. Er betonte aber erneut ausführlich die Vorteile.

Erinnerung an Rundfunkbeitrag

Wenn du weder Dauerauftrag noch Lastschrift möchtest, hilft alles nichts und du musst regelmäßig selbst an den fälligen Beitrag denken. Um das zu erleichtern, empfiehlt sich zum Beispiel ein fortlaufender Kalendereintrag im Smartphone.

Die bisherigen Termine ändern sich nicht. Du musst den Rund­funk­bei­trag also weiterhin zur Mitte des dreimonatigen Zeitraums bezahlen – also jeweils am 15. Februar, Mai, August und November.

Die letzte Änderung beim Rundfunkbeitrag ist noch gar nicht so lange her. Im vergangenen Jahr wurde der Beitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich erhöht. Es werden also alle drei Monate 55,08 Euro fällig.

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