Wichtig für Ihr Online-Banking
Online-Kunden müssen jetzt alle 90 Tage eine TAN (Transaktionsnummer) eingeben. Das schreibt die EU-Richtlinie PSD2 vor.
Für alle Sparkassenkunden, die Online-Banking nutzen, bedeutet das, sie müssen jetzt alle 90 Tage auch für die reine Anmeldung im Online-Banking eine TAN eingeben. Bisher war eine TAN nur bei Überweisungen oder anderen Geschäften erforderlich.
Seit Ende November 2019 sehen die Kunden in ihrem Online-Banking und in der Sparkassen-App einen Hinweis, wann die TAN-Eingabe spätestens notwendig sein wird. Die TAN-Eingabe kann aber auch sofort erfolgen.
Für den reinen Login ins Online-Banking wird dann spätestens alle 90 Tage wieder eine TAN benötigt.
Online-Banking-Nutzer, die bisher noch kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen jetzt handeln und sich für ein TAN-Verfahren entscheiden. Sonst sind sie nicht mehr handlungsfähig und können auch keinen Kontostand mehr abfragen.
Bei Fragen sind die Beraterinnen und Berater der Sparkasse Vorpommern gern für Sie da.
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