Zwei Briefe vom Land MV unterwegs
„Im Zuge des Zensus 2022 in ganz Deutschland schreiben die Statistischen Ämter der Länder in den kommenden Tagen Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen an“, teilte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel am Mittwoch mit. Es werde erhoben, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Es werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt mit dem Ziel, flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen.
Brief zur Grundsteuerreform
Ebenfalls in den kommenden Tagen ist ein weiterer Brief von der Landesverwaltung unterwegs. „Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird“, sagt MVs Finanzminister Heiko Geue.
Zwar könne die Erklärung nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden, aber es sei jetzt schon möglich, Vorbereitungen zu treffen. Zum Beispiel können die Betroffenen die erforderlichen Angaben und Daten zusammentragen oder sich online bei ‚Mein Elster‘ registrieren.“ Hier findest du eine Checkliste mit Tipps, wie du die Erklärungsabgabe schon jetzt vorbereiten kannst.
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Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstelle, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Steuererklärungen elektronisch zu erhalten“, so der Finanzminister. Dies vermeide Verzögerungen sowie Fehler, da beim Erstellen der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden.
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet
Die beiden Minister weisen darauf hin, dass die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, über ihre Immobilien Auskunft zu geben. Äußerlich ähneln sich die beiden behördlichen Schreiben und sie könnten in den kommenden Tagen zeitgleich in den Briefkästen landen. Einer ist aber vom Finanzamt zur Grundsteuerreform und der andere vom Landesamt für Statistik zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus. „Sie müssen beiden Erklärungspflichten nachkommen“, sagen die Minister.
Die parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Daten dürften aus demselben Gründen auch nicht untereinander ausgetauscht werden.
„Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Christian Pegel.
Rückfragen zu den erhaltenen Schreiben seien stets an den jeweiligen Absender des Briefs zu richten. Die Finanzämter können keine Fragen zum Zensus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Amts keine zur Grundsteuerreform beantworten.
Informationen zum Zensus findest du auch unter www.zensus2022.de. Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de.
In unserem Artikel Grundsteuerreform 2022: Was Eigentümer wissen müssen haben wir allen wichtigen Informationen für dich zusammengefasst.
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