Grundsteuererklärung: Letzte Chance für Immobilienbesitzer

Grundsteuererklärung: Letzte Chance für Immobilienbesitzer

Die gute Nachricht: Rund 696.200 Grundsteuererklärungen liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern bereits vor. Dies entspricht einer Eingangsquote von mehr als 99 Prozent, teilte das Finanzministerium in einer Pressemitteilung mit. Die Grundsteuererklärungen müssen aufgrund der Grundsteuerreform abgegeben werden.

Weil Eigentümerinnen und Eigentümer teilweise mehrere Steuererklärungen zu einem Aktenzeichen beim Finanzamt eingereicht haben, kann die genaue Anzahl ausstehender Erklärungen noch nicht beziffert werden. Selbst ein Jahr nach dem Ende der Abgabefrist am 31.01.2023 fehlen noch Grundsteuererklärungen in MV.

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MV-Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Die Finanzämter haben im letzten Jahr mehr als 160.000 Erinnerungsschreiben verschickt. Ich möchte heute an alle noch säumigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dringend appellieren, jetzt ihre Steuererklärung abzugeben. Es ist höchste Eisenbahn.“

Schätzungen und Zwangsmaßnahmen drohen

Die Finanzämter können eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen oder auch Zwangsmaßnahmen verhängen. Dazu gehören ein Zwangsgeld oder ein Verspätungszuschlag. Bislang seien solche Sanktionen jedoch noch nicht ausgesprochen worden, heißt es weiter vom Ministerium.

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Die Finanzämter arbeiten daran, den überwiegenden Teil der vorliegenden Erklärungen bis Mitte dieses Jahres abzuarbeiten. So sollen die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in die Lage versetzt werden, die Hebesätze bestimmen zu können. Bisher sind zu etwa 559.600 Fällen Bescheide erstellt worden (ca. 80 Prozent).

Um die Grundsteuerreform zu bewältigen, sei in den Ämtern laut Geue Personal neu eingestellt worden. Außerdem wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzugezogen, die in den Ämtern eigentlich andere Aufgaben wahrnehmen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

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