Diese Rechte hast du als Mieter

Diese Rechte hast du als Mieter

 

Ärger mit dem Vermieter ist für beide Seiten eine Belastung. Oft einigen sich Mieter und Vermieter dann irgendwie. Oder der Mieter akzeptiert schulterzuckend die Wünsche des Vermieters, weil er Angst hat, seine Wohnung zu verlieren. Dies könnte daran liegen, dass sich viele falsche Informationen rund um das Mietrecht seit Jahren und Jahrzehnten halten.

Du solltest daher wissen, welche Rechte und Pflichten du im Verhältnis zu deinem Vermieter hast. Wir haben hier einige grundlegende Dinge für dich zusammengefasst.

Was der Vermieter muss – und was nicht

Viele Mieter glauben, dass der Vermieter alle Schäden in der Wohnung beheben muss. Das ist nicht so. Je nach Mietvertrag muss sich der Mieter um kleinere Probleme selbst kümmern. Dazu gehören häufig Reparaturen von bis zu 100 Euro. Im Vertrag sollte unter der sogenannten Kleinreparaturklausel vermerkt sein, wie viel der Mieter pro Jahr höchstens bezahlen muss.

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Der Vermieter muss große Schäden beheben. Mieter, die denken, dass sie wegen eines großen Schadens die Miete automatisch mindern können, liegen aber falsch. Kümmert sich der Vermieter nicht um einen größeren Schaden, kann der Mieter zwar die Miete mindern, muss dabei aber einige Fristen beachten. Darum solltest du vor der Minderung besser einen Experten um Rat fragen.

Achtung: Wenn du als Mieter einen Schaden nicht rechtzeitig meldest, weil du Ärger vermeiden willst, kann dir das später Probleme machen. Du bist nämlich verpflichtet, einen Schaden so schnell wie möglich zu melden. Denn wartest du zu lange und wird der Schaden währenddessen größer, steigen vermutlich auch die Kosten für die Reparatur. Der Vermieter kann dich dann für die zusätzlichen Kosten haftbar machen.

Du willst schneller aus dem Vertrag raus, als die Kündigungsfrist es vorsieht? Viele denken offenbar, man müsse dann nur drei mögliche Nachmieter vorstellen und das Problem sei erledigt. Das ist aber nicht so. Denn selbst wenn du potenzielle Nachmieter ins Spiel bringst, muss der Vermieter sie nicht zwingend akzeptieren. Das gilt zumindest, wenn es keine Nachmieterklausel in deinem Mietvertrag gibt. Achte so oder so darauf, dass die möglichen Nachmieter solvent sind. Dann wird nicht viel dagegensprechen, dass sich der Vermieter auf sie einlässt.

Was du in der Wohnung darfst

Airbnb & Co: Nur weil du regelmäßig Miete zahlst, darfst du mit der Mietwohnung nicht machen, was du willst. Ohne die Erlaubnis deines Vermieters darfst du weder ein einzelnes Zimmer noch die ganze Wohnung zeitweise weiter vermieten. Findet er heraus, dass du seine Wohnung ohne seine Erlaubnis Feriengästen zur Verfügung stellst, kann er dich abmahnen.

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Ähnlich wie bei der zeitweisen Vermietung der Wohnung darf man auch nicht ohne Erlaubnis untervermieten. Das geht nur mit guten Argumenten und der Genehmigung des Vermieters. Ist dir die Wohnung beispielsweise zu teuer und möchtest du darum ein Zimmer untervermieten, wäre das ein guter Grund. Der Vermieter kann diesen Wunsch beispielsweise dann ablehnen, wenn die Wohnung für zwei Personen zu klein ist.

Was fürs Miteinander einer Hausgemeinschaft gilt

Egal ob Silvester, Geburtstag oder Hochzeit, wenn es zu laut wird, ist das Lärmbelästigung. Willst du feiern, solltest du das in der Hausgemeinschaft zumindest ankündigen. Das stimmt viele Mitbewohner versöhnlich.

Grillen auf dem Balkon: Das macht zwar fast jeder, erlaubt ist es darum noch lange nicht. Üblicherweise regeln Hausordnungen, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten ist. Zwar spricht nur wenig gegen einen Elektrogrill – offenes Feuer und Kohle wird aber in den meisten Hausgemeinschaften nicht erlaubt sein.

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auch der Nachbar durch den Rauch nicht gestört werden. Bist du neu in einer Hausgemeinschaft, solltest du nach einem Blick in die Hausordnung die Nachbarn fragen, wie das Thema üblicherweise gehandhabt wird.

Auch falls es einigen Mitbewohnern nicht passen sollte, es ist nicht unbedingt verboten, nachts zu duschen oder zu baden. Allerdings sind sich die Gerichte hierin nicht einig. Musst du nachts duschen, versuche also, es möglichst kurz zu halten.

Der Mieterschutzverein Frankfurt hat noch weitere Informationen zum Mietrecht zusammengefasst.

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