Mindestlohn, Mobilfunk, Rente – Was sich im Juli ändert
Seit Juli haben sich in Deutschland mehrere Regeln und Gesetzte geändert, die viele Menschen und auch ihre Geldbörse betreffen. Hier geben wir dir einen kurzen Überblick.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist im Juli 2022 auf 10,45 Euro gestiegen. Im Oktober wird er in einem zweiten Schritt weiter angehoben und beträgt dann 12 Euro.
Rente
Die Höhe der Renten wird angepasst. Im Osten steigt die Rente um 6,12 Prozent. Im Westen steigen die Altersbezüge um 5,35 Prozent.
Stromrechnung
Nach etwa 20 Jahren ist die EEG-Umlage gefallen. Kundinnen und Kunden zahlen dadurch etwa 4,4 Cent pro Kilowattstunde weniger. Die Stromanbieter sind verpflichtet, den Wegfall der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Mehr dazu und warum du unbedingt noch deinen aktuellen Zählerstand an deinen Stromanbieter übermitteln solltest findest du in unserem Artikel „EEG-Umlage entfällt – Stromzähler unbedingt ablesen„.
Mobilfunk
Im EU-Ausland können jetzt dieselben Dienstleistungen wie zu Hause genossen werden.
Grundsteuer
Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen ihre Erklärungen zur Grundsteuer abgeben. Die entsprechende Frist läuft seit dem 1. Juli 2022 und endet am 31. Oktober 2022.
Mehr dazu hier: Grundsteuerreform: Frist zur Abgabe der Erklärung läuft
Elektro-Geräte im Supermarkt
Größere Supermärkte ab einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die regelmäßig oder zumindest mehrmals im Jahr Elektrogeräte in ihrem Sortiment haben, müssen alte Geräte annehmen. Die gilt für kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern. Du kannst also zum Beispiel dein Smartphone oder Rasierer im Discounter kostenlos zurückgeben.
Erwachsene Bezieher von Hartz-IV erhalten im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.
Kindergeld
Darüber hinaus wird das Kindergeld einmalig aufgestockt. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wird ein Kinderbonus von 100 Euro gezahlt.
Sofortzuschlag
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro. So sollen gezielt Kinder einkommensschwacher Familien unterstützt werden.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener wird nach Angaben des Bundesbauministeriums in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Juli ausgezahlt.
Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen, erhalten den Heizkostenzuschuss.
Corona-Bürgertests
Die Corona-Bürgertests sind bereits seit dem 30. Juni nur noch für wenige Personengruppen kostenlos. Dazu gehören Kinder bis fünf Jahre, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Schwangere in den ersten drei Monaten, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Wer sich medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss für die Tests ebenfalls nichts bezahlen. Für alle anderen kostet ein Test nun drei Euro.
Verträge
Wenn du einen Vertrag online abschließt, soll er auch online gekündigt werden können. Seit dem 1. Juli ist auf den Webseiten von Unternehmen ein entsprechender Kündigungsbutton Pflicht.
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