Musterklagen gegen Grundsteuer eingereicht – Folgen für Eigentümer
Haus & Grund Deutschland und Der Bund der Steuerzahler Deutschland unterstützen mehrere Eigentümer, die wegen der Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.
Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden, heißt es weiter in einer Pressemitteilung von Haus & Grund.
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Was heißt das für Eigentümer?
Mit ihren Musterklagen lassen beide Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Haus & Grund: Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.
Die Aktenzeichen lauten
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
- Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
- Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr
- Bundesfinanzhof: II B 79/23 und II B 78/23 (Beschwerde-Verfahren als Musterverfahren)
Grundsätzlich gilt allerdings, dass bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung die Grundsteuern zum 1. Januar 2025 neu festgestellt werden. Die hier neu bekannt gegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst zahlen.
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In Düsseldorf geht es bei der Musterklage beispielsweise um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß.
Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung, teilte Haus & Grund weiter mit.
Bewertung für die Grundsteuer war verfassungswidrig
Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen.
Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben.
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