Neue Frist für Grundsteuererklärung
So gibst du die Grundsteuererklärung ab
Die Erklärungen zur Grundsteuer sind grundsätzlich elektronisch bei Deinem zuständigen Finanzamt einzureichen. Nur in Einzelfällen ist die Abgabe in Papierform möglich – zum Beispiel wenn kein Computer oder Internetzugang vorhanden ist. Dafür musst Du beim Finanzamt ein eigenen Antrag stellen.
Für die elektronische Übermittlung steht „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.
In Mecklenburg-Vorpommern kann in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ erfolgen. Sie ist unter folgendem Link möglich:
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Zu den einfachen Fällen gehören Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke. Du kannst vorher prüfen lassen, ob Du dieses Verfahren verwenden kannst.
Mehr lesen: Grundsteuerreform 2022 – Was Eigentümer wissen müssen
Was muss in die Erklärung?
Neben dem Aktenzeichen (zu finden im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform) wird nach grundstücksbezogene Daten gefragt. Dazu gehören unter anderem das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter abgerufen werden www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten
Mehr lesen: Was die Grundsteuerreform für Immobilienbesitzer in MV bedeutet
Schreibe einen Kommentar