Neue Frist für Grundsteuererklärung

Neue Frist für Grundsteuererklärung
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen einmalig um drei Monate zu verlängern. Anstelle des bisherigen Abgabetermins am 31. Oktober 2022 haben die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
 
„Es ist eine gute und richtige Entscheidung, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit für die Bearbeitung ihrer Anträge eingeräumt bekommen. Besonders freut es mich, dass sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium auf eine bundesweite Fristverlängerung verständigt haben. Dies war mir von Anfang an wichtig“, sagt der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Heiko Geue.
 
Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell etwa 218.000 Erklärungen elektronisch vor. Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 25 Prozent. Darin noch nicht enthalten sind die in den Finanzämtern vorliegenden digitalisierten Papiererklärungen.

So gibst du die Grundsteuererklärung ab 

Die Erklärungen zur Grundsteuer sind grundsätzlich elektronisch bei Deinem zuständigen Finanzamt einzureichen. Nur in Einzelfällen ist die Abgabe in Papierform möglich – zum Beispiel wenn kein Computer oder Internetzugang vorhanden ist. Dafür musst Du beim Finanzamt ein eigenen Antrag stellen.

Für die elektronische Übermittlung steht „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.

In Mecklenburg-Vorpommern kann in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ erfolgen. Sie ist unter folgendem Link möglich:

www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Zu den einfachen Fällen gehören Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke. Du kannst vorher prüfen lassen, ob Du dieses Verfahren verwenden kannst.

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Was muss in die Erklärung?

Neben dem Aktenzeichen (zu finden im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform) wird nach grundstücksbezogene Daten gefragt. Dazu gehören unter anderem das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter abgerufen werden www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten

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